Hausordnung der Ferienanlage „Reinsberger Dorf“

Liebe Gäste, herzlich willkommen!

Bitte beachten Sie folgende Regeln für ein freundliches Miteinander und einen gelungenen Aufenthalt. Die Hausordnung ist ein Vertragsbestandteil. Wir weisen darauf hin, dass die Gruppenleiter bzw. die Unterschreibenden auf dem Meldeschein während des Aufenthaltes für die Einhaltung der Hausordnung durch ihre Teilnehmer verantwortlich sind.

Mit Rücksicht auf alle Gäste bitten wir, sich von 22:30 Uhr bis 06:30 Uhr ruhig zu verhalten, damit die gewünschte Nachtruhe nicht gestört wird. Das Abspielen von Musik ist während dieser Zeit bei geschlossenen Fenstern und in angemessener Lautstärke in den Räumen/Häusern gestattet. Die Nichteinhaltung der Nachtruhe kann zum sofortigen Hausverweis führen.

Die Zimmer/Häuser können am Anreisetag von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr bezogen werden. Falls Sie früher anreisen, können Sie Ihr Gepäck im Gemeinschaftsraum unterstellen. Am Abreisetag sind die Zimmer/Häuser bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.

Bei Ankunft (bis 20 Minuten nach Schlüsselausgabe) können eventuelle Mängel oder Schäden in den Unterkünften der Hausleitung schriftlich gemeldet werden, um Abhilfe zu schaffen. Schäden sind auch an den Folgetagen gleich zu melden. Für eventuelle Schäden, die am Anreisetag nicht dokumentiert sind, haftet der Gast mit Schadensersatz.

Sollte sich Ihr Zimmer/Haus bei der Anreise nicht in zufriedenstellendem Zustand befinden, melden Sie dies umgehend an der Rezeption oder bei der Hausleitung.

Am Anreisetag entrichten die Gruppen (Klassenfahrten) bis zu 25 Personen eine Kaution in Höhe von 50,00 €, bei Gruppen bis zu 50 Personen in Höhe von 100,00 € und bei Gruppen ab 50 Personen in Höhe von 150,00 €. Diese Kaution wird in bar hinterlegt und am Abreisetag nach erfolgter Abnahme der Unterkünfte verrechnet bzw. vollständig ausgezahlt.

Für Individualreisende gilt pro Haus eine Kaution von 20,00 €, die per Überweisung geleistet und verrechnet wird.

Die Zimmer/Häuser werden während Ihres Aufenthaltes nicht gereinigt. Bitte achten Sie selbst auf Sauberkeit in den Räumen. Bitte verlassen Sie die Zimmer/Häuser in ordentlichem Zustand. Am Abreisetag erfolgt bei Klassenfahrten eine Zimmerkontrolle.

Das Nutzen eigener Elektrogeräte ist nicht gestattet.

Ihren Müll entsorgen Sie während des Aufenthaltes und am Abreisetag in den Behältern am Fuße der Anlage. Bitte trennen Sie nach: leichte Verpackung (gelber Sack), Karton/Papier, Glas, Restmüll.

Das Mobiliar darf nicht nach außen getragen oder umgestellt werden. Die Matratzen aus den Betten dürfen nicht auf den Boden gelegt werden.

Sollten Sie Geschirr, Gläser, Töpfe und Bestecke u. Ä. außerhalb Ihres Hauses genutzt haben, so bitten wir diese Gegenstände gesäubert und sortiert wieder in das jeweilige Haus zurück zu bringen. Bitte waschen Sie Ihr Geschirr vor der Abreise ab und räumen Sie, falls vorhanden, den Geschirrspüler aus.

Heraussteigen aus den Fenstern, Sitzen auf Fensterbänken und Hinauswerfen von Gegenständen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Beim Verlassen der Zimmer sind die Fenster und Türen zu schließen, die Heizungen herunter zu regeln und alle Elektrogeräte auszuschalten. Wir behalten uns die Kontrolle dieser Maßnahmen vor.

Für die Teilnehmer an Klassenfahrten ist es nicht erlaubt, die Küchen in den Unterkünften zu nutzen. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Gebühr von 50,00 € je Haus fällig.

Es ist nicht erlaubt, fremden Personen Zutritt zu den Häusern zu gewähren.

Bitte halten Sie die Essenzeiten ein. Die Mahlzeiten sollen gemeinsam in der Gruppe eingenommen werden. Wir bitten um die Mithilfe beim Tischdienst! Vielen Dank!

Die Speisen und Getränke sind bei Klassenfahrten nur in den Speiseräumen zu verzehren. Das Mitnehmen von Speisen und Getränken, Geschirr, Gläsern, Bestecken usw. ist nicht gestattet.

Es gilt das Jugendschutzgesetz!

Die gemeinsam genutzten Außenflächen sind jederzeit in sauberem Zustand zu hinterlassen. Für Verschmutzungen oder Beschädigungen haften die Nutzer.

Die Grillplätze können nach vorheriger Anmeldung gegen Gebühr gemietet werden. Das Nutzen eigener Grills und Feuerschalen ist nicht gestattet. Bei erhöhter Waldbrandwarnstufe sind das Grillen und das Nutzen der Feuerschale nicht erlaubt.

Die Ferienanlage haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen aus den Zimmern, Häusern oder Selbstversorgerräumen.

Bitte finden Sie pro Haus eine schlüsselverantwortliche Person, die für die Rückgabe des Schlüssels zuständig ist. Für verlorengegangene Schlüssel ist der Wiederbeschaffungswert in Höhe von 80,00 € vor der Abreise zu bezahlen.

Wir bitten um die Einhaltung der Parkordnung. Bei der An- und Abreise fahren Sie im Schritttempo bis zu Ihren Unterkünften und parken anschließend auf den gekennzeichneten Flächen. In der Ferienanlage haben spielende Kinder und Fußgänger den Vorrang!

Die Leitung der Ferienanlage und deren Mitarbeiter üben das Hausrecht aus: Sie sind berechtigt, einzelne Gäste oder Gruppen, die sich in der Anlage rechtswidrig verhalten oder die Hausordnung nicht respektieren von der weiteren Beherbergung ohne Kostenersatz auszuschließen.

 

Werte Gäste, wir freuen uns, dass Sie da sind!

 

Herzlichst

Petra Schlößin und das gesamte Team